Orden und Ehrenzeichen im Großherzogtum Oldenburg 1813 - 1918
Die Verleihungspraxis
Die Verleihung der einzelnen Ordensstufen war an bestimmte Dienstränge gebunden. Von der Möglichkeit den Hausorden auch an Personen zu vergeben, die nicht in einem bestimmtem Dienstverhältnis standen, wurde nur wenig Gebrauch gemacht. Nach dem Tode des Inhabers bestand eine Rückgabepflicht an die Ordenskanzlei. Auch durch eine rechtskräftige Verurteilung oder unehrenhaftes Verhalten konnte man seiner Dekoration verlustig werden.
Ehrenkreuze und Verdienstmedaillen wurden hingegen häufiger vergeben. Ihre Verleihung wurde durch Vorge-setzte oder die Honoratioren von Stadt und Amt unter Darstellung der besonderen Verdienste beantragt. So war die gesamte obrigkeitliche Verwaltung in das Verleihungssystem eingebunden. Details