
Aus gegebenem Anlass ist grundsätzlich der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) auf dem Gelände des Schlosses und des Schlossparks untersagt – unabhängig davon, ob die Drohne von innerhalb oder außerhalb des Schlossgeländes gesteuert wird.
Aufgrund der Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen und zum Schutz der historischen Bausubstanz gilt dies in gleicher Weise für alle Besucher und damit auch für Mitarbeiter von TV und Presse, Fotografen, Hochzeitsgesellschaften oder anderen Besuchern.