Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 9 b NBGG.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Das Schlossmuseum Jever ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 9b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.schlossmuseum.de

Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte und Funktionen sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
  • Alternativtexte für Bilder und grafische Elemente sind noch nicht durchgängig vorhanden.
  • Die Kontraste von Texten und Hintergründen entsprechen teilweise nicht den Mindestanforderungen.
  • Einige Bereiche sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternativen bzw. Untertitel für Videos fehlen.

Diese Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

  • One-Tap-Assistenztechnik mit 23 Modul-Funktionen für verbesserte Zugänglichkeit.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Sie können uns per Post, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Schlossmuseum Jever
Schlossplatz 1
D-26441 Jever
Tel. 04461 / 96935-0
E-Mail info@schlossmuseum.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben, können Sie bei der Schlichtungsstelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 – 120 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstellt am 01.06.2025 und basiert auf einer Selbstbewertung sowie der Nutzung automatisierter Prüfwerkzeuge.

 
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