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Schlossmuseum Jever Das Richtschwert der Stadt Jever

Im Jahre 1582 wurde für die Gerichtsbarkeit der Stadt Jever dieses Richtschwert angeschafft.
Die Gerichtsbarkeit der Stadt war nach dem Tode der letzten selbständigen Herrin Maria in der Hand der neuen oldenburgischen Landesherren gelangt.

Abb.1: Richtschwert, Jever, 1582, Schlossmuseum Jever Richtschwert der Stadt Jever, 1582, Schlossmuseum Jever

Am Ansatz der Klinge ist der Weihespruch der Waffe eingraviert:
"Ihr gottlose menschen Kinder Unbussfertige Frefler Sünder, Schau ein Wunder wass für Straffe, Treffen wird Dich Sünden Sclave. Ich dass werckzeug, glaube mir, Treibe keinen Spott mit Dir. Ich muß Straffen Dass verbrechen, als wie Recht und Richter sprechen"

Auf dem Richtplatz von Jever, dem Alten Markt, fanden im 16. Jahrhundert nicht nur grausame Hexenverbrennungen, eine der unrühmlichen Erscheinungen der Regentschaft Marias von Jever, statt.
Im jeverschen Landrecht von 1530 standen auf Kapitalverbrechen verschiedenste Hinrichtungsarten. Im beginnenden Zeitalter des Humanismus etablierte sich auch in Jever die als ehrenvoller geltende Hinrichtung durch das Schwert.
So wurden mit diesem Schwert unter der Oldenburger Herrschaft im 17. Jahrhundert vier Frauen "gnadenweise" enthauptet, die der Hexerei bezichtigt waren.

Der "gnadenvolle", schnelle Tod wurde durch die besondere Bauweise der Richtschwerter ermöglicht. Die sehr breiten Klingen dieser Schwerter haben einen hohen Schwerpunkt, der einen sehr kräftigen und wirksamen Hieb erlaubte.

Abb.2: Richtschwert, Detailansicht, Schlossmuseum Jever Detailansicht des Richtschwertes der Stadt Jever

Torsten Pöschk

© Schlossmuseum Jever

 

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